Praxisausbildung

Vor der Bestellung zum Notar hat der Bewerber nachzuweisen, dass er mit der notariellen Berufspraxis hinreichend vertraut ist. Dieser Nachweis soll in der Regel dadurch erbracht werden, dass der Bewerber nach Bestehen der notariellen Fachprüfung 160 Stunden Praxisausbildung bei einem Notar durchläuft.

Informationen über Bestimmung eines Ausbildungsnotars, Verkürzung der Praxisausbildung usw. können Sie der Ausbildungsordnung der Notarkammer Braunschweig entnehmen.

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