Der Notar

Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Sie sind für die Beurkundung von Willenserklärungen jeglicher Art (z. B. Testamente, Ehe- und Erbverträge, Kauf- und Übertragungsverträge) auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Ein weiteres großes Tätigkeitsfeld des Notars ist die öffentliche Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften, welche ein Formerfordernis für besondere Rechtsvorgänge darstellt (z. B. Anmeldungen zum Vereins- oder Handelsregister, Anträge auf Erteilung eines Erbscheines) bzw. die Echtheit von Unterschriften und Abschriften ausdrücklich bestätigt.

In Niedersachsen sind ausschließlich Anwaltsnotare zugelassen, d. h. dass der angehende Notar mindestens fünf Jahre als Anwalt tätig gewesen sein muss, bevor er die notarielle Fachprüfung ablegen und sich somit auf offene Notarstellen bewerben kann. Daher sind Notare besonders qualifizierte und erfahrene Juristen.

Durch ihre Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichern die Notare auch dem unerfahrenen Bürger sein Recht. In einer Angelegenheit, in der Anwaltsnotare in ihrer Eigenschaft als Notar tätig geworden sind, dürfen sie grundsätzlich nicht mehr als Rechtsanwalt tätig werden und umgekehrt. Dies garantiert ein hohes Maß an Unabhängigkeit und Neutralität des Notars gegenüber seinen Mandanten.

Die Urkunden eines Notars beweisen auch noch nach Jahrzehnten die getroffenen Vereinbarungen. Zahlungsansprüche aus notariellen Urkunden können sofort vollstreckt werden. Auch die für die staatlichen Register (Handels,- Partnerschafts- und Vereinsregister) zuständigen Stellen und das Grundbuchamt verlassen sich bei ihren Eintragungen auf die Richtigkeit notarieller Urkunden. Auch bei Rechtsstreitigkeiten sind notarielle Urkunden wichtige und verlässliche Beweisstücke. Ihre Richtigkeit muss, im Gegenzug zu privatschriftlichen Urkunden, nicht erst bewiesen werden.

Neben ihrem hohen Beweiswert kommt notariellen Urkunden aber auch eine Warnfunktion zu: Vor bedeutenden Entscheidungen (wie z. B. einem Hauskauf oder der Errichtung eines Ehevertrages) soll der Bürger durch besondere Formvorschriften vor den Folgen übereilten Handelns geschützt werden. Wo persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Folgen drohen, ist der Weg zum Notar gesetzlich vorgesehen oder zumindest dringend anzuraten.

Dabei geht es um:

  • Immobilien (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Belastung von Grundstücken durch Grundschulden oder Hypotheken)
  • Familienrecht (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Adoption, Vaterschaftsanerkennung)
  • Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung und -verwaltung)
  • Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft oder eines Vereines, Anmeldungen von Gesellschaften und Vereinen bei dem jeweiligen Registergericht)