Notarsuche

Notare sind unabhängig und unparteiisch

Der Notar übt ein öffentliches Amt in den Strukturen eines freien Berufs aus. Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar unabhängiger und unparteiischer Betreuer seiner Klienten.
Die Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber ist der Garant dafür, dass der Notar jedem Rechtsuchenden sein Recht gleichermaßen sichert. Dabei obliegt dem Notar insbesondere der Schutz der Interessen rechtlich unerfahrener Beteiligter.

Die Hauptschwerpunkte der Aufgaben des Notars sind die Beurkundung von Rechtsgeschäften und die Beglaubigung von Unterschriften.
Darüber hinaus berät ein Notar alle Beteiligten juristisch über den Inhalt eines Vertrages oder einer Urkunde.

Ein Notar vor allem in folgenden Rechtsgebieten:

  • Grundstücksrecht (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.)
  • Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.)
  • Familienrecht (Betreuungs- und Patientenverfügung, Ehevertrag, Scheidungsvertrag, Partnervertrag, Adoption)
  • Gesellschaftsrecht (z. B. Beurkundung von Aktiengesellschaften, Anmeldung im Handels- und Vereinsregister, Gründung oder Umgestaltung, Übertragung von Anteilen etc.)

Der Notar hat grundsätzlich jedem Rechtsuchenden mit seiner Urkundstätigkeit zur Verfügung zu stehen.

Auskunft über amtierende Notare und die Verwahrstellen von Urkunden ausgeschiedener Notare erhalten Sie über das Informaionsportal der Bundesnotarkammer notar.de.
Wenn Sie die Seite aufgerufen haben, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Die amtierenden Notare finden Sie unter "Notarsuche"
  • Für die Suche nach Urkunden eines ausgeschiedenen Notars muss der Reiter "Urkundensuche" angeklickt werden.