Zentrales Testamentsregister


Durch das Zentrale Testamentsregister können Nachlassverfahren schneller und effizienter durchgeführt werden. Sämtliche erbfolgerelevanten Urkunden (Testamente, Erbverträge, Erbverzichtsverträge, ggf. Eheverträge etc.) werden neben der Hinterlegung bei der zuständigen Verwahrstelle (Nachlassgericht, Büro eines Notars) elektronisch registriert. Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Dadurch wird sichergestellt, dass der letzte Wille des Erblassers nach seinem Ableben auch tatsächlich umgesetzt werden kann.

Das Zentrale Testamentsregister wurde bereits im Jahre 2011 von der Bundesnotarkammer errichtet und am 1. Januar 2012 in Betrieb genommen. Seitdem werden nicht nur neuerrichtete erbfolgerelevante Urkunden elektronisch registriert. Bereits bestehende Verwahrnachrichten in den über 5.000 Testamentsverzeichnissen der Standesämter und der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin werden ebenfalls in elektronischer Form in das Register eingepflegt. Dieser Vorgang wird sich über mehrere Jahre erstrecken und voraussichtlich Ende 2016 abgeschlossen sein.

Die Bundesnotarkammer hat häufig gestellte Fragen zum Zentralen Testamentsregister in einem Vermerk zusammengefasst, den Sie über den nachfolgenden Link aufrufen können: Häufige Fragen zum Zentralen Testamentsregister - Vermerk der BNotK.