Zentrales Vorsorgeregister
Die Bundesnotarkammer führt das Zentrale Vorsorgeregister im gesetzlichen Auftrag unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz.
Das Zentrale Vorsorgeregister hat den Zweck, hinterlegte Vorsorgeurkunden wie Patientenverfügungen, (General-) Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen im Betreuungsfall schnell zu finden.
Gerichte können vor Anordnung einer gesetzlichen Betreuung über einen besonders geschützten Bereich auf der Homepage des Zentralen Vorsorgeregisters anfragen und klären, ob es eine Vorsorgeurkunde gibt. Diese Anfrage bei der Bundesnotarkammer ist zu jeder Zeit und dadurch selbst in Eilfällen noch möglich.
Die elektronische Registrierung einer Vorsorgeurkunde kann von Bürgerinnen und Bürger selbst oder durch einen beauftragten Notar durchgeführt werden.