Prüfungsamt der BNotK
Aufgabe des Prüfungsamtes für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer ist es, die notarielle Fachprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte durchzuführen, die außerdem zur Notarin bzw. zum Notar (Anwaltsnotariat) bestellt werden möchten.
Es handelt sich dabei um eine einheitliche Prüfung für alle Bundesländer im Bereich des Anwaltsnotariats. Das Anwaltsnotariat besteht in den Ländern Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie in Teilen von Nordrhein-Westfalen (Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, rechtsrheinische Gebiete des Landgerichtsbezirks Duisburg und Amtsgerichtsbezirk Emmerich).
Das Prüfungsamt führt die notarielle Fachprüfung auf der Grundlage der folgenden Bestimmungen durch:
- Bundesnotarordnung (BNotO), insbesondere §§ 5 bis7i BNotO
- Verordnung über die notarielle Fachprüfung (Notarfachprüfungsverordnung – NotFV)
- Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)
- Satzung der Bundesnotarkammer über die Gebühren in Angelegenheiten des Prüfungsamtes für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer (NotFGebS)
Auf die Internetseite des Prüfungsamtes für die notarielle Fachprüfung erhalten Sie umfangreiche Informationen über die notarielle Fachprüfung, Meldefristen und Prüfungstermine.